Rechtsgebiete

Wir beraten und vertreten Sie, engagiert und vertrauensvoll im

Arbeitsrecht und Vertragsrecht.

Wir erstellen, prüfen und beraten im Zusammenhang mit Arbeitsvertrag, Beendigung von Arbeitsverhältnissen, Kündigung, Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag, Änderungsvertrag, sowie Dienstanweisungen und Betriebsvereinbarungen.

Im Vertragsrecht beraten wir unsere Mandanten im Rahmen der Due Dilligence bei Unternehmenskäufen, Mergers & Acquisition.

Unseren arbeitsrechtlichen Schwerpunkt ergänzen wird durch die Bereiche Strafrecht für Führungskräfte. Wir vertreten Mandanten in Strafsachen, begangen im Zusammenhang mit der Erbringung der Arbeitsleistung.

In der Regel begleiten Rechtsanwälte Arbeitsverhältnisse an zwei zentralen Punkten: beim Abschluss des Arbeitsvertrag und im Rahmen der Trennung. Die Personalarbeit kennt aber weitaus mehr Phasen und wir sind in allen Bereichen tätig.

Arbeitsverhältnis Lebenszyklus Genese Anfang Ende

Wir beraten sowohl Arbeitgeber und Führungskräfte als auch Arbeitnehmer und Arbeitnehmervertretungen (Betriebsräte, Personalräte).

Wir sind davon überzeugt, dass im Arbeitsrecht der Blick auf und in die Zukunft der entscheidende ist. Kein Arbeitsverhältnis ist auf ewige Dauer angelegt. Kein Bereich ist so vielen Veränderungen unterworfen, wie die Arbeitswelt. Die Veränderungen müssen auch umgesetzt werden. Es liegt in der Natur der Sache, dass sich Wege finden und auch wieder trennen. Hier rechtzeitig und rechtssicher die richtigen Knöpfe drücken, das ist unser Ziel.

Das gilt für alle Stationen eines Beschäftigungsverhältnisses:

Tätigkeitsbereiche

Im Vorfeld des Vertragsschlusses
  • AGG-Prüfung
  • Rechtliche Prüfung Führungskräfteentwicklung – Mitwirkung Betriebsrat
  • Vergütungsmodelle
  • Arbeitszeitmodelle
  • Prüfung Wettbewerbsverbote
  • Umgang mit Headhuntern
  • Ausgestaltung von Arbeitsverträgen
 Beim Vertragsschluss
  • Ausgestaltung und Prüfung von Arbeitsverträgen
  • Ausgestaltung und Prüfung von Geschäftsführerverträgen
  • Gestaltung nach TzBfG, Befristungen mit und ohne Sachgrund
Im laufenden Arbeitsverhältnis
  • Haftung von Arbeitnehmer
  • Haftung von Geschäftsführer
  • AGG – Diskriminierung
  • Urlaubsgewährung, Urlaubsansprüche
  • Krankheitsfälle, Arbeitsunfähigkeit
  • Versetzungen, Betriebsübergang
  • Betriebsstilllegung
  • Betriebsverlagerung
  • Betriebsvereinbarung, Gesamtzusage, Fragen der Mitbestimmung
  • Arbeitnehmererfindungen
  • Sanktionen im Arbeitsrecht, Abmahnung
Trennung von Mitarbeitern
  • Prüfung der Trennungsvoraussetzungen
  • Durchführung der Trennung
  • Kündigung
  • Änderungskündigung
  • Vertretung im Kündigungsrechtsstreit
  • Aufhebungsvertrag, Abwicklungsvertrag
  • Insolvenzarbeitsrecht
  • Interessenausgleich und Sozialplan

In allen Phasen beraten wir engagiert, damit unsere Mandanten erfolgreich zu einer sachgerechten Lösung kommen. Wir vermeiden den negativ besetzten Konflikt und handeln auf der Sachebene.

Unsere Erfahrung

Seit über 22 Jahren Tätigkeitsschwerpunkt im Arbeitsrecht haben wir einen reichen Erfahrungsschatz in allen arbeitsrechtlichen Themen, wobei sich über die Zeit unsere Arbeitsweise entwickelt hat. Im Vordergrund steht die bestmögliche Lösung eingekleidet in die Bedürfnisse der Mandanten. Eine rein juristische Leistung wird diesem Anspruch nicht gerecht. Wir erklären auch nicht nur, wie es gehen könnte, sondern wir machen.

Our Services For Clients

Wir unterstützen Sie, egal wo Sie sind!

Wir nutzen alle Möglichkeiten der Kommunikation, sowohl vor Ort als auch über große Distanzen.

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Ihre 2. Meinung

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